Weitere Urkunden im 15. Jahrhundert

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| Hoittorp |

Hottorf wird als Hoittorp erwähnt: 

  • 1424 – bei der Erbpacht des Wilhelm von Kofferen aus dem Besitz des Werner Herrn zu Paland und zu Breitenbenden (angrenzedes Land, an das der Geistlichen von Hottorf)
  • 1450 – bei der Erbpacht des Rutger, Gemahl der Liese von Glimbach aus dem Besitz des Werner Herrn zu Paland und zu Breitenbenden
  • 1456 – bei der Erbteilung des Werner Herrn zu Paland und zu Breitenbenden mit Hof und Gut zu Hottorf mit Lehnsleuten, Gericht und allem Zubehör einschl. dem Hofland: Am 24.07.1456 machen seine Söhne und Enkel Erbteilung. Es teilen die überlebenden Söhne Reynalt, Karselis, Werner, Diderich und Johan; außerdem die Kinder der verstorbenen Söhne Daem, Johan und Emondt. Die Teilung wurde, wie es scheint, in aller Friedfertigkeit und ohne Hinzuziehung von Dedingsluden vorgenommen, nur zwei Freunde, Diederich von Berchenhusen, Vogt zu Boslar, und Herr Arnolt von Rymmelsberch, Pastor zu Linnich, wohnten ihr als Zeugen bei. (Quelle)

1424
1450

Patronatsrecht an Werner Herr von Palant von Breitenbenden

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| Letzte Ritter von Hottorf übergeben an Palant zu Breitenbend |

Die Geschwister Karsilius und Greta von Hottorp übertragen im Jahr 1420  ihr Patronatsrecht der Kapelle St. Georg an die mächtigeren Palant zu Breitenbend, der auch später im Besitz der Hottorfer Burg bzw. des Gutshofes gelangt. 

Hochdeutsche Fassung der Urkunde:

Wir, Gesilis und Greta, beide aus Hotorp, Bruder und Schwester, die keine ehelichen Kinder haben, Kinder des Ritters Hermann von Hotorp – geben bekannt –
die in Hotorp gelegene Kapelle, die von unseren  alten Vorfahren gestiftet und geschenkt wurde –
haben wir dem ehrbaren und frommen Herrn Werner von Palant, Herrn zu Breidenbend, und seinen Erben übertragen – haben demselben Herrn Werner die vorgenannte Kapelle zu Hotorp als Erbschenkung und damit die Verantwortung und das Recht über diese gestiftete Kapelle übertragen –
Zeugen dieses Vorgangs sind die ehrbaren Herren Reynalt von Palant, Pastor zu Boyselair, Werner van den Driesch und Johan von Hotorp –
ausgestellt im Jahr des Herrn 1420, am Festtag der Kathedra Petri (22. Feb.).

Wir Gesilis ind Greta beyde van hotorp broeder ind suster die wilne elige kinder waen hen hermans van hotorp ritters – Kund – want die Capelle zu hotorp gelegen van unsen alden gestoid getbegaefft – der Eerber vrome her Werner van Palant herre zu Breidenbent ind sine eruen – hain demselven h. Werner vursz – upgetragen – die vurg. erfgifte der vursz Capelle zu hoitdorp
– getzuge – Eerbern heren Reynalt van Palant pastoir zu Boyselair – Werner van den Driesch ind Johan van hotorp
– gegeuen i. d. j. u. h. dusentvyerhundert 
ind zwentzich up sent Peters dach ad cathedr.

Siegel

Quelle: [Ritz]

Zu den Personen:

  • Die Geschwister Carsilius II (lateinische Schreibweise von Gesilis) und Greta sind Kinder von Hermann von Hottorf und somit vermutlich Enkel der Stifters der Hottorfer Kapelle Carsilius I
  • Sie sind wahrscheinlich die letzten Herren von Hottorf und regeln das Patronatsrecht der Hottorfer Kapelle.
  • Die Rolle des als Zeugen genannten Johan von Hottorf (ggfs. ein unverheirateter  oder „armer“ Onkel von Carsilius und Greta) ist unklar. Er erhält nicht das Patronatrecht und erbt auch nicht den Hottorfer Hof.
  • Denn Werner II Herr von Palant von Breitenbenden (1375 – 1456) erbt nicht nur das Patronatsrecht der Kapelle sondern ihm gehört später auch ist die Hottorfer Burg. Dazu gehören Hof und Gut mit allen Lehnleuten, Gericht und allem Zubehör einschl. Hofland wie aus seinem Testament von 1456 hervorgeht.
  • Als weiter Zeuge fungiert Reinhard von Palant (1400 – 1474) als Pastor von Boslar und Sohn von Werner.
  • Mehr zur Familengeschichte

Weitere Rektoren wurden:

  • 1506 Michael von Linnich,
  • 1533 Gerhard von Wassenberg und
  • 1560 Leonard Merckelbach

Wer sich für  Ahnenforschung interessiert, findet unter dem Menüpunkt Familien weitere Informationen zur Herkunft und den Verwandtschaftsverhältnissen einiger Hottorfer Familien.

 

Kapelle zu Hottorf urkundlich genannt

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| St. Georg Bruderschaft |

Die Kapelle zu Hottorf  und die Bruderschaft unserer lieben Frau und Hl. Georg wird 1415 auf einer Urkunde im gräflich Mirbachen Archiv genannt (Urkunden #2209 auf Seite 297), in der die Eheleute Winant und Bela zu Gevelsdorf der Kapelle zu Hoytdorp/Hoitdorp eine Erbrente schulden. 

Hinweis aus „Die Kunstdenkmäler im Kreis Jülich“ :

Urkunde im gräflich Mirbachschen Archiv. — Ann. h. V. N. LV, S. 297 oder teilweise unter diesem Link im Internet veröffentlicht.

Vier adelige Höfe

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| Gutshöfe im Mittelalter |

Nach einem Aufsatze des  Pfarrers Metternich im Jülicher Kreisblatt (1911 Nr. 68) gab es zu Ende des 14. Jahrhunderts drei, bald nacher vier adelige Höfe, die vermutlich sämtlich als Teile eines zersplitterten älteren Rittergutes, des Stammsitzes der Ritter von Hottorf, zu betrachten sind. Was für Umstände die Zersplitterung des Gutes veranlaßten, ist nicht bekannt. Nach 1400 finden wir im Besitz des Hauptteils die von Palant zu Breitenbend. Der heute noch stehende, wohl ins 15. Jahrhundert zurückreichende Turm bewahrt die Erinnerung an eine trutzige, kühne Mannen beherbergende Landfeste, und der Wassertümpel, die „Maar“ ist sicher ein Rest des ehemals die Burg umgebenden Festungsgrabens. Durch Heirat kam das Gut von den Palant an die Freiherren von Brempt und Uettenhoven; letztere gewannen später den ganzen Besitz, deren Wappen sich noch in einer Mauer des Anwesens, das den unerklärlichen Namen „Stift“ führt vorfindet.

Neben der Palantschen Burg hielt die ehemalige Ritterfamilie von Hottorf bzw. ihre Erben, die von Goir, ihren Sitz. Der Keller am Eingange des Dorfes von Müntz her gehörte ihrem Hause. 1448 teilten sie mit einem von Elmpt, bereits 1570 sahen sie sich aber durch Geldnot zum Verkauf ihres Teiles an Heinrich von Merken genötigt; dessen Nachkommen verkauften ebenfalls wieder durch Schulden gezwungen, an den Bürger Cremer in Jülich. Dessen Erben aber mußten die Erwerbung gegen Erstattung ihrer Auslagen abtreten an die Gräfin von Efferen, von der es an von Ulner und zuletzt an von Dalberger kam. Der von Elmptsche Teil kam 1706 zu Hälfte ebenfalls in die Hände eines Jülicher Geldmannes Wilhelm Cremer; die andere Hälfte blieb bis gegen 1800 im Besitze der Erben von Elmpt.

Das vierte Gut zu Hottorf, seit 1837 im Besitze der Familie von Meer, gehörte einste den Rittern zu Müntz. Nach 1400 besaßen es die mit ihnen verwandten von Efferen; 1492 hattes es gemeinschaftlich Johann von Horrich und Ulrich von Bell. Letzterer schied bals aus; die Horrich wurden die alleinigen Inhaber. Der Besitz umfaßte 104 Morgen Ackerland und 10 Gewald Holz. Die Kriegslasten brachten damals manchem Gute den Ruin. Sie wurden auch für das Haus Horrich zu Hottorf der Anfang vom Ende. An den schrecklichen Heimsuchungen, welche von 1566 bis 1591 die spanischen Truppen über das Jülicher Land verhängten wurde Meinhard von Horrich gefangen, sein Haus ausgeplündert. Dadurch kam er Schulden; vorher hat er sich um Mehrung seines Besitzes gemüht und dass zersplitterte Merkelbacher Lehngut zu Hottorf gekauft; 1591 musste er den Herzog um die Erlaubnis bitten, sein Gut mit einer Hypothek zu belasten. Seine Nachfolger gingen zurück. Der letzte war Johann Friedrich. Obgleich seine vier Schwestern ins Kloster gingen und sein einziger Bruder in jungen Tagen starb, konnte er sich nicht mehr halten. Sein Vater hatte ihm große Schulden hinterlassen. Nicht einmal der Fleischjude war bezahlt; die Gebäude waren in Unstand; so verkauft er 1700 den Hof an die Familie Oidtman. Diese brachte das Gut wieder empor, vergrößerte es durch Ankäufe aus dem ehemals Palantschen und Goarschen Ländereien und erwarb zu dem adeligen Besitztum kurz, nachher auch den Adelstitel. Religiöse und hochwertige Gesinnung lebte in dieser Familie; eine Anzahl ihrer Söhne wurde Priester, freigiebig, sorgte sie für die Ausstattung der Hottorfer Kirche, in der ihre Wappenschilder das Andenken an sie lebendig erhalten; auch das Jülicher Armenland im Hotter Felde ist oidtmansche Stiftung. Sie blüht heute als eine hoch angesehene Offiziersfamilie. Bis 1837 blieb das Gut in ihrem Besitz; dann ging es, wie schon oben gesagt, durch Kauf über an von Meer. Was von den Gebäude noch aus der Zeit, der von Horrich erhalten ist, ist unbekannt; in den Kunstdenkmälern des Kreises Jülich werden die beiden Ecktürme an den Ökonomiegebäuden als die einzigen Reste der „ursprünglichen“ Anlage bezeichnet; gegen diese Ansicht erheben sich jedoch Bedenken. Dreimal innerhalb von 100 Jahren hat eine Feuersbrunst Ökonomiegebäude in Trümmer gelegt: das erste Mal 1807 oder 1808 dann 1898 und zuletzt im August 1911. 

Überführt man diese textuelle Darstellung in eine Grafik ergeben sich die verschiedenen Linien bzw. Höfe, die in weiteren Beiträgen  auf dieser Webseite und auch in der Darstellung der Familien:

  • Erben „von Elmpt“ der Ritter von Hottorf: Elmpter Hof oder Elmpter Lehen Zweiter Teil (zu „Lehen“ siehe unten)
  • Abtrennung an die von Goir: Goirscher Hof oder Elmpter Lehen Erster Teil
  • Haupteil an die Herren von Palant von Breitenbend: Burg Palant (nicht Bestandteil der Mannkammerhöfe – siehe unten)
  • Thönisgut Hof oder Merkelbacher Lehen – durch Heirat verwandt mit den von Palant, geht später über in das Horrischer Lehen über
  • Ehemaliger Gutshof der Ritter von Müntz, später Horrisch Hof, heute Lübbers
Anklicken für größere Darstellung

Neben der Burg gab es die eingangs erwähnten vier adeligen Höfe. Diese sogenannten „Lehnsgüter“ unterstanden der Mannkammerverwaltung Jülich.

(Die Entstehung der Mannkammer wird in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts gesetzt. Sämtliche Güter im Herzogtum Jülich, mit Ausnahme der „Allodialgüter“ ( Allod ist ein lehnsfreier Grundbesitz, der frei von Abgabepflicht ist.) – zu denen auch die Palantsche Burg gehörte – unterstanden einem Lehnsherren, dem Herzog von Jülich.
Da dieser nicht selbst alle Ritter – oder Bauerngüter verwalten konnte, übergab er diese „Lehen“ zur besseren Bewirtschaftung an edle und verdiente Herren seines Territoriums. Diese „Mannen“ der Lehnsgüter  waren dem Lehnsherrn durch Huld und Eid verpflichtet, mit „Mann und Pferd“ im Heeresfolge zu dienen. Dafür übernahm dann der Herzog den Schutz der Güter vor fremden Truppen. So kam es oft vor, daß Besitzer ihre eigenen Güter dem Herzog als Lehnsgut vermachten, nur um in den Schutz desselben zu gelangen.
Da die wirtschaftlichen Interessen dieser Güter gleich waren, schloßen sie sich zu den „Mannkammerhöfen“ zusammen. Als sich das Herzogtum Jülich immer weiter ausbreitete und viele kleine Ländereien integriert wurden, blieben die Lehnsgüter dieser Ländereien bestehen, wurden aber alle der Mannkammerverwaltung Jülich unterstellt. So behielten sie bis zur Angliederung Jülichs an Frankreich ihre Selbstständigkeit.)

Diese vier Lehnsgüter der Mannkammerverwaltung Jülich,  gelegen in Hottorf waren:
1 . Elmpter Lehen erster Teil
2 . Elmpter Lehen zweiter Teil
3 . Merkelbachlehen
4 . Horricher Lehen

Quelle: Schiffer

Wer sich für  Ahnenforschung interessiert, findet unter dem Menüpunkt Familien weitere Informationen zur Herkunft und den Verwandtschaftsverhältnissen einiger Hottorfer Familien.

Gründung einer Bruderschaft

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| B. M. V. - Bruderschaft Mariae Virgine |

Im bischöflichen Diözesanarchiv in Aachen befinden sich Dokumente zur Stiftung der Bruderschaft B. M. V.. Neben einem Vorwort  dindet sich dort die Stiftungen des Wilhelm Rolt, Barone de Goir,  aus dem Jahr 1356 für die Bruderschaft B. M. V. und die Kirche St. Georg.  Wilhelm Rolt ist der erster Rektor der freien Kapelle.

Die Bruderschaft erhält weitere Stiftungen in den Folgejahren, wie im Jahr 1415 durch die Eheleute Winant und Bela zu Gevelsdorf.

Wie lange die Bruderschaft aber ingesamt aktiv war, ist nicht bekannt. 

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