WDR Lokalzeit über Hottorf
16. März 2006
| Das Dorf Hottorf |
Am 16. März 2006 sendet der WDR in der Lokalzeit Aachen diesen Bericht über Hottorf in der Serie „Das Dorf“.
Quelle: WDR Lokalzeit Aachen
Ortsgeschichte im Spiegel der Zeit
Ortsgeschichte im Spiegel der Zeit
Am 16. März 2006 sendet der WDR in der Lokalzeit Aachen diesen Bericht über Hottorf in der Serie „Das Dorf“.
Quelle: WDR Lokalzeit Aachen
In den Rur-Blumen erscheint im Sommer 1939 (Jahrgang 18) eine Artikelserie zur Geschichte der Gruben zwischen Hottorf und Lövenich.
Auf den Aufruf an die Leser in der 24. Ausgabe erfolgt eine ausfühliche Stellungnahme von Josef Lützenrath vom Damianshof. In der Ausgabe 26. Das Thema der „Mergelgruben bei Hottorf und anderswo“ führt dann zu einem weiteren Artikel in der Ausgabe 31 (siehe weiter unten).
Die Gruben sind heute zugeschüttet und nicht mehr erkennbar. Anderenorts im Rheinland wie zum Bespiel in Pulheim sind zumindestens Hinweise darauf erhalten (siehe Foto).
Aktuelle Luftaufnahmen von Feldern nördlich von Hottorf zeigen kreisförmige Gebilde, die durchaus auf die alten Mergelgruben hinweisen könnten.

Woher stammen die Gruben im Hottorfer Feld?
Zwischen Hottorf und Lövenich finden sich im flachen Feld ungefähr 80 Gruben von etwa 30—35 Meter Durchmesser und 4—6 Meter Tiefe. Es sieht aus, als ob Riesen aus grauer Vorzeit hier ein lustiges Kugelstoßen veranstaltet hätten. Früher waren die Löcher bestimmt tiefer, die Feldarbeit hat sie chon etwas eingeebnet; sicherlich sind sie künstlichen Ursprungs. Bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts wuchs in dieser Gegend noch Wald. Auch in den Gruben standen dicke Bäume, was auf ein hohes Alter der Gruben schließen läßt. Diese eigenartigen Gruben finden sich nur in diesem Teil der Hottorfer Gemarkung, an der anderen Seite des Dorfes sind sie nirgends zu finden.
Zu welcher Zeit und zu welchem Zweck hat man nun diese Löcher ausgefahren? Hierüber bestehen drei Ansichten:
Nach der ersten soll Cäsar, der bekanntlich bei seiner Eroberung Galliens auch einige Streifzüge durch unsere Gegend machte, diese Gruben ausgeworfen haben. Diese Ansicht ist wohl die unwahrscheinlichste. Die Gruben scheinen nämlich jüngeren Datums zu sein, denn ihre Böschungen sind noch ziemlich zäh abfallend. Andere meinen, die Gruben seien zur Zeit des 30-jährigen Krieges von der Bewohnern der umliegenden Dörfer angelegt worden. Hier in den Gruben im dichten Wald hätten die Bewohner vor den wilden Kriegshorden Schutz suchen wollen. Heute noch redet man von einem unterirdischen Gang, der vom Hottorfer Stift aus zu einer dieser Gruben geführt haben soll. Gegen diese Ansicht läßt sich der Einspruch erheben: „Warum so viele Gruben?“ Zwei bis drei hätten wohl genügt, die Bewohner von vier bis fünf Dörfern aufzunehmen. Am wahrscheinlichsten klingt die dritte Meinung, daß nämlich die Bauern früherer Jahrhunderte diese Gruben anlegten, um aus ihnen im Tagebau den Mergel zu gewinnen. An einigen soll noch eine langsam ansteigende Ausfahrt zu erkennen sein. (In späterer Zeit holten die Bauern den Mergel aus Schächten mit Querstollen, sogenannten Mergelspötzen, heute nimmt man statt Mergel Kalk.) Wenn die Gruben auf diese Art entstanden sind, kann man sich ihre große Zahl erklären, wenn man bedenkt, daß der Mergel jahrhundertelang auf diese Art gewonnen wurde. Unerklärlich bleibt dann nur, warum nicht auch in anderen Gemeinden solche gruben neben zu finden sind.
Wer von unseren Lesern weiß eine andere Erklärung dieser Gruben, oder wer kennt ähnliche in anderen Gemeinden?
Es wäre doch von Interesse, ein weiteres Vorkommen dieser Gruben in unserem Kreis und die Gründe zu ihrem Entstehen einmal festzustellen. Nähere Einzelheiten werden von den Rur-Blumen veröffentlicht.
aus: Rur-Blumen, Jg. 1939, Nr. 24
Auf diese Frage in Nr. 24 der Rur-Blumen erhalten wir folgende Antwort, welche wir nachfolgend im Wortlaut wiedergeben. Die Schriftleitung.
Woher stammen die Gruben im Hottorfer Feld? So lautete die Frage und mutmaßliche Antwort darauf in den
Rur-Blumen am 17. Juni 1030, zu deren Stellungnahme die Schriftleitung ihre Leser auffordert. Ich will diesem Wunsche nachkommen.
Die ersten beiden Ansichten bezgl. der geschilderten Gruben und ihrer Entstehung gehören samt und sonders in das Reich der Märchenwelt und einer kindlich überspannten Phantasie, und es verlohnt sich tatsächlich nicht, auf diesen Unsinn einzugehen und hierfür Druckschwärze und Papier zu vergeuden. Aber ebenso bestimmt und sicher trifft die 3. Ansicht zu, daß es sich nämlich um sog. Mergelgruben handelt, die von einem rührseligen Heimatforscher vielleicht bei Nacht und Nebel als etwas ganz Absonderliches entdeckt wurden. Aber dies ist ja eine eigene Angelegenheit, die jedem Tierchen sein Pläsierchen lassen soll.
Jeder ältere Bauer, der im letzten Haarwechsel steht, erinnert sich noch an die Zeit, wo man den Mergel seines hohen Gehalts an kohlensaurem Kalk wegen sehr schätzte und ihn deshalb an Ort und Stelle grub, wo er sich befand und verwendet werden sollte. Selbstverständlich ist dieses Naturprodukt anorganischer Bestandteile nicht in allen Gegenden so stark und so hochwertig abgelagert, daß sich der Abbau des Mergels auch lohnte. Je nach Beimischung mit Sand, Ton etc. unterscheidet man hoch- und minderwertigen Mergel. Den größten Kalkgehalt besitzt augenscheinlich der Mergel, worin man die sog. Mergelmännchen vorfindet. Es sind dies weiße längliche Kalkstückchen in der Form und Größe etwa eines Kokons (Puppe) der Seidenraupe. Und weil der Mergel ebensowenig wie auch Torf, Kohle, Erze, Sand, sich nicht überall vorfindet, deshalb schon treffen wir logischerweise auch nicht in allen Gemeinden und Landstrichen solche eingefallenen oder eingeebneten Mergelgruben an, wie das in Hottorf der Fall ist. Es braucht auch nicht jede frühere Schindsgrube oder alle Patschgrübe deshalb schon ein Römergrab zu sein, wenn auch von Kindskindern dort grobe Knochen und alte Tonscherben gefunden werden. Generell bezeichnet man einen Boden, wo sich Lehm und Mergel im Gemisch vorfindet, als Lößboden, der bekanntlich sehr fruchtbar ist. Der Lehm, als weniger kalkreich, ist von rotbrauner Farbe, während der Mergel kalthaltig und hellgelb ist. Die Schichtung von Lehm und Mergel ist sehr verschieden, und deshalb mußte sich die Gewinnung des letzteren auch der örtlichen Lagerung anpassen ähnlich wie bei Torf und Kohle, im Tagebau oder Schachtförderung. Landläufig spricht man von Mergelköpfen, wo im Laufe der Zeit der oberschichtige Lehm durch starke Niederschläge und Schneewasser abgewaschen wurde. Dort tritt vielfach der Mergel beim Pflügen schon zu Tage. An solchen Stellen vollzog sich natürlich der einfachste und billigste Abbau durch Abgraben und Abfahren des Mergels zu der nächsten Verwendungsstelle. Und hierbei entstanden dann die vorgefundenen Gruben von 30—10 Meter Durchmesser, die nunmehr, nach vielleicht einem Menschenalter, schon zu den bedenklichsten Phantastereien aus der Urzeit, zwar irrtümlich, Anlaß boten. Nun liegt aber nicht überall im Flachland der früher so begehrenswerte Mergel so flachgründig, sondern er liegt unter einer mehr oder weniger hohen Lehmschicht, oft 3, 4 und mehr Meter lief in der Erde. Hier war man zu Großvaters Zeil noch gezwungen Mergel „auszupötzen“, d. h. es musste erst ein Schacht senkrecht in die Erde getrieben werden, wie beim Brunnenbau oder beim „Sandgziehen“, ehe man auf den Mergel stieß. Bis in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde im Winter, wenn die Maurer ihrem Beruf nicht mehr nachgehen konnten, im Akkord Mergel gepötzt ober gezogen. Einer füllt mit einem kurzstieligen Spaten im Pötz den Korb, während oben zwei Männer den anderen aufgepötzten Korb entleerten. Die benutze Seilwinde mußte schon recht stabil sein, weil so ein Korb Mergel recht schwer war. Um die Abraumarbeiten zu ersparen und die Ergiebigkeit an Mergel für einen größeren Bedarf voll auszunutzen, wurden sog. Querstollen seitlich in die Erde getrieben. Man konnte dies ohne Gefahr des Einstürzens, weil der Mergel bekanntlich stand, … (hier fehlt eine Zeile in der Kopie) …
gepötzt als unlohnend oder voll ausgebeutet aufgegeben, dann wurden die Querstollen des Schachtes mit den zur Zeit der häufigen Waldrodungen reichlich vorhandenen Baumstämmen, auch mit Schanzen oder Abfallholz, abgeriegelt und der Einsteigeschacht mit dem abgeräumten Lehm und sonstigen verfügbaren Erdmassen wieder zugeschüttet. Im Laufe der Zeit verfaulte das verwendete Holz in der Erde, und das meist reichliche Winterwasser spülte die lockere, eingefüllte Erde in die offen gebliebenen Querstollen, sodaß sich in den früheren Schächten größere Hohlräume bildeten und bei stärkerem Druck auf die Oberfläche schließlich nachgaben und einstürzten. So bestand die Gefahr, daß nach Verlauf von Generationen, wenn niemand mehr an das Vorhandensein der Mergelpötze dachte, oder die betreffende Parzelle den Besitzer gewechselt hatte, plötzlich Pferde und Pflug in die Tiefe einsanken, die
dann mit Mühe und Not ausgegraben werden mußten oder auch schon mal zu Schaden kamen. Solche nicht wünschens-
werten Vorkommnisse sind aber nicht nur im Kreise Jülich, sondern auch auf der Gilbach seit Jahren bekannt geworden. So war Schreiber dieser Zeilen vor einigen Jähren Augenzeuge, wie beim Getreidemähen mit einem Traktor ein merkwürdiges Loch im Boden entstand, von der ungefähren Größe eines Pferdetrittes. Beim näheren Zustehen löste sich durch leichtes Nachstoßen mit dem Stock der Boden in einer Rundung von 1,5 Meter und polterte etwa 3 Meter in die unheimliche Tiefe. Hätte der Traktor mit dem Selbstbinder zum 2. Mal dieselbe Stelle passiert, so wäre ein unabsehbares Unglück geschehen. Solche Bodensenkungen sehen einem Granattrichter sehr ähnlich und müssen wiederholt zugefüllt werden, weil die alten seitlichen Querstollen nicht so leicht vollgestopft werden können und man dies am zweckmäßigsten mit Wasserspülung erreichen kann. Mit der Verwendung des gebrannten Stückkalkes und des neuzeitlichen, hochprozentigen Sackkalkes ist der Mergel jetzt ausgeschaltet worden, und mit dem Verschwinden und Vergessen der sagenhaften Mergelgruben gehört auch sehr bald diese letzte idyllische Romantik des Flachlandes der Vergessenheit an.
aus: Rur-Blumen, Jg. 1939, Nr. 26
offen: Digitalisierung und Widergabe des dritten Artikels “ Mergelgruben bei Hottorf und anderswo“ aus dem Archiv der Rur-Blumen
Landkarten aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigen genauere Grenzen der ensprechenden Waldbereiche:
Auf der rechten Rurseite, im nördlichsten Teil des ehemaligen Kreises Jülich, erstreckte sich bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts der Buchholzbusch, oder „Bökesbösch„, wie er im Volksmund genannt wurde. Der Hochwald, in dem Buchen und Eichen standen, war im Kataster als Wald II. und III. Klasse eingetragen, weil die Bäume sich mit dichtem Unterholz und strauchwald vermischten.
Der Wald grenzte an die „elf gehultzden Dörfer“, nämlich im Süden an die Feldern der Gemeinden Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch, Boslar, Hottorf, Kofferen, im Norden an Holtzweiler, Katzem, Kleinbouslar und Lövenich, im Osten verlief er ungefähr bis in die Nähe des Gutshofes Isenkroid und im Westen erreichte er den Dingbuchhof, der an der Straße zwischen Kofferen und Lövenich liegt. (Anmerkung des Chronisten: Die Waldordnung des Buchholzbusches vom 16.10.1470 nennt mit Ertzelbach ingesamt 12 Gemeinden. Ebenso wird seine westliche Ausdehnung an anderen Stellen auch bis Rurich verortet.) Seine Gesamtgröße betrug 1972 „alte“ Morgen ( der alte Morgen war etwas größer als der jetzige) 75 Ruthen und 6 Fuß. Der Reinertrag belief sich im Jahre 1857 auf 1325 Thaler.
Der Müntz – Hottorfer „Erbenwald„, im Kataster von Hottorf unter Flur D, Nummer 11/7, Flurabteilung „Hagelkreuzweg“ (alte Bezeichnung), als Busch zweiter Klasse eingetragen, hatte eine Gesamtgröße von 661 Morgen, 16 Ruthen und 40 Fuß. (Davon besaßen die Armen der Dörfer Müntz, Hottorf und Ralshoven an Servituten 20 Morgen, 150 Ruthen, 60 Fuß .Dieser Wald grenzte nun westlich und nördlich am Buch-holzbusch, östlich am Gevelsdorfer Erbwald, ( 848 Morg. ) südlich an den Gemarkungen Gevelsdorf, Ralshoven und Hottorf. Der Boden im Wald war im allgemeinen eben, nur einige Vertiefungen (Mergelgruben) befanden sich darin.
Über die Entstehung kann nichts mehr gesagt werden, denn die frühere Geschichte der großen Wälder am Niederrhein ist meistens unbekannt.
Kommt man jedoch ins Mittelalter, wo „die gewohnheitsmäßige Handhabung des Waldrechts, welches jährlich beim ‚Holzgeding‘ gewiesen wurde, aufgezeichnet und gleichzeitig Regesten über ausgeteiltes Holz und die Holzrechte angelegt“ wurden, kann man etwas über die damaligen Bewohner und die Gewohnheiten der Holzberechtigten erfahren.
Anfangs konnte jeder Bewohner der betreffenden Gemeinde über den Busch verfügen. Er konnte sein nötiges Bau- u. Brennholz aus dem Wald holen, konnte seine Schweine zur Eichelmast treiben, oder aber er rodete den Wald, um den Boden aggrarmäßig zu benutzen. Diesem Umtrieb mußte ein Ende gemacht werden, sollte der Wald nicht durch das willkürliche Verfügen der Anrainer zugrunde gehen.
Deshalb kam im Jahre 1470, am 16. Oktober, die Ritterschaft und die gehultzden Dörfer zusammen, um eine Buschordnung aufzustellen .
„1470 Oktober 16 ( up sent Gallen dach ) Carsilius von Paland, Her zu Breidenbendt, Dahm und Göddert von Harff gebrudere, Dederich von Betgenhausen, Friderich von Gritteren , Carl von Bausselar, Dahm von Rurich und Gerard von Kosslar und fort Bosselar, Gevenich, Hottorf , Hompesch, Ertzelbach, Glimbach, Kofferen, Cörrentzig, Mintz, Lövenich, Bausseler, Katzem gehölzden auf dem Buchholzbusch, daß der busch unvergänglich und unverderblich bleiben möge“.
In dieser sogenannten „Chür“ waren die Rechte und Pflichten der Erbberechtigten (Es war ein Erbwald, d. h ., daß Nutzungsrecht war nur an eine bestimmte Anzahl von Bürger abgegeben worden, die dieses Recht geerbt oder durch Kauf erworben hatten, denn beim Verkauf übertrugen sich die Rechte und Pflichten auf den Käufer) verzeichnet.
Es werden nun Waldbeamte „Gebmänner „ eingestellt , die dem einzelnen Erben das zugeteilte Holz zuweisen, und Förster, die darüber wachen, daß kein Waldfrevel begangen wird. Die Anteile eines jeden wirtschaftlichen Betriebes werden „Holzgewalt “ genannt. Je nach dem, wieviel Ackerland der Hof besitzt, wird diesem eine, eine halbe oder ein viertel Holgewalt zugeteilt, wobei man für ein viertel Holzgewalt den Ausdruck „Klaue“ gebraucht. Die Holberechtigten werden als „Lehenmann“ , „Dienstmann“ und „Kotter“ geführt, wobei der Letzte nur ein viertel Gewalt Holz sein Eigen nennen konnte. Auch wird die Schweinemast in der Waldordnung besonders erwähnt. Es wird genau bestimmt, (Schweinelisten) wieviel Schweinei insgesamt auf ein Gewalt aufgetrieben werden dürfen und wieviel jeder Berechtigter zu der „gemeinen“ Herde zustellen darf, damit der Eckernertrag nicht unnötig zerstört wird. ( Besonderer Reichtum oder Mangel an Eckern in einem Herbst war für den mittelalterlichen Menschen wenigstens ein ebenso großes Ereigniss wie eine besonders gute oder besonders schlechte Weinernte. Diese Schweine wurden gebrannt, damit man erkennen konnte, von welchem Berechtigten sie waren. Außerdem mußte ein „Brandgeld “ an den Grundherr abgegeben werden . Wurden ungebrannte Schweine bei der Mast angetroffen, mußte der Besitzer Strafezahlen (siehe Absatz 18, Waldordnung 1470 ).
Der Wald hatte eine eigene Verwaltung mit eigener Gerichtsbarkeit. (Die gehultzten Dörfer wurden auf der einen Seite von Boslar als Hauptort , auf der anderen Seite von Lövenich vertreten. ) Das Gericht „Ding“ wurde jährlich unter den 10 Dingbuchen abgehalten. ( Heute erinnert daran noch der Dingbuchhof an der Straße zwischen Kofferen und Lövenich. Diese Straße verläuft ziemlich genau durch den ehemaligen Busch.) Die „Chür“ des Buchholzbusches fand jährlich am Sankt Michaelstage, dem 29. September, statt. Bei dieser Versammlung wurden die „Gebleute“ oder “ Buschgräven“ von den Buschberechtigten gewählt und die Waldordnung vorgelesen. Wenn nötig, wurden neue Rechten oder Pflichten in die Waldordnung aufgenommen oder andere gestrichen. Die Verwaltung des Erbwaldes bestand aus fünf Mitgliedern. Einer war Buschschreiber und überwachte die Geschäfte, die anderen Männer waren die Gebleute, welche jährlich die Holzverteilung an die Buschberechtigten vornahmen, außerdem wurde ein Jahresbericht über die Verwaltung vorgelegt. Die Gebleute und der Waldschreiber, ( beide mußten Beerbte des Waldes sein, die durch einen feierlichen Fid verpflichtet wurden ) wurden alle zwei Jahre, jeweils einer von der Boslarer Seite und einer von der Lövenicher Seite, neu gewählt. Das zu schlagene Holz wurde dann durch die Gebleute je nach Eigentumsrechte in Gewalt oder Klaue an die dafür vorgesehenen Eigentümer verteilt. (Die Stämme, die gefällt werden sollten, wurden mit einem Brandzeichen versehen, welches in einer Kiste in Boslar, beziehungsweise Lövenich aufbewahrt wurde. Damit eine mißbräuchliche Benutzung ausgeschlossen war, gehörten zu jeder kiste drei Schlüssel, die jeweils einzeln von dem Hofbesitzer, einem Gebmann und einem Schöffen verwahrt wurden. Außerdem befand sich in jeder Kiste die Waldordnung.) Zu den Eigentümemgehörten auch die Kirchen; in Hottorf Kapelle und Küsterei nebst dem St. Beatae Mariae-Virgines Altar.
Wurde Holz ohne Erlaubnis gefällt, mußte derjenige mit einer Bestrafung rechnen (s. Abs. 7, W.O. 1470). Ebenfalls wurde bestraft, wer das Holz eines anderen Waldgenossen abschlug, zudem verlor er sein eigenes Holz (s. Abs. 10, W.O. 1470).
Diese Strafgelder, „Brüchten“ genannt, gehörten den Gebleuten und dem Schreiber, eingeschlossen dem angestellten Förster, da diese kein eigenes Holzrecht besaßen. Ließen diese ein Vergehen ungestraft, wurden sie des Amtes enthoben, außerdem drohte ihnen noch eine Strafe.
Wenn den Berechtigten das Holz zugeteilt worden war, mußten sie es unter normalen Bedingungen bis zum 31. März aus dem Wald fahren, andernfalls fiel es wieder der ganzen Waldgenossenschaft zu (s. Abs. 14, W.O. 1470). In den Waldordnungen von 1470, beziehungsweise 1488, tritt als besonderes Merkmal die Einigkeit und Unzertrennbarkeit der Buscherben gegenüber „Auswendiger“ (Fremden) hervor. ( „Vors erst ist dahin vertragen und all sämtlich eins worden, dass forthin kein auswendiger auf vorschriebenem busch soll noch mag erb werden als allein vermittels oder durch ersterbnus und heiratsvorwarden … “ ). Dieses Zusammengehörigkeitsgefühl tritt besonders in der Bezeichnung „Stockgut“ (Gut und Wald gehören zusammen) und „Stammgut“ ( Familiengut, von Generation zu Generation vererbt ) auf. So ist es nicht verwunderlich, daß nur die Stockgüter volles Waldrecht besaßen, und dieses Recht nur durch Heirat oder Erbteilung an einen „Auswendiger“ übergehen konnte. Nur in diesem Fall konnten die Waldrechte an einen Fremden übergehen. Die Berechtigten, daß heißt diejenigen, die das Waldrecht besaßen, waren die „Gehultzden“, wie wir es in der Waldordnung vom Jahre 1470 sehen.
Wurde ein Stockgut verkauft, ohne das der Ankäufer es selbst bewohnte oder bewirtschaftete, konnte jeder Waldberechtigte gegen Erstattung des Kaufpreises dieses Gut erwerben (s . Abs. 2 , W.O. 1470). Da dieses Recht aber zu Unstimmigkeiten unter den Waldgenossen führte, wurde dieser Absatz der Waldordnung bei einer erneuten Zusammenkunft am 29. September 1488 umgeändert. Fortan konnten nur die nächsten Verwandten des Verkäufers dieses Gut in einem bestimmten, festgesetzten Zeitraum erwerben ( „Item ist auf heut dato dieses briefs beschlossen und bestättigt . . . . . . . wan ein des verkaufes bruder oder nechster befreundter käme und ein einwendig gehöltz der mann wäre binnen gebührlicher zeit der sechs wochen und drei tagen, dessen beschüdt solle vergehen und beider erbschaft bleiben, so viel der wäre.“)
Dagegen durfte ein Waldbeerbter jederzeit die Berechtigung eines anderen Waldgenossen erwerben . Es mußte wohl eine Erbung oder Enterbung vor dem Waldgeding zur Bestätigung des Kaufes erfolgen (s . Abs. 20, W.O. 1470). Kaufte nun ein „Auswendiger“ ein Stockgut, so hatte dieser nur das Recht, die Waldbenutzung auf dem gekauften Gut zu benutzen, wogegen ein „Erbe“ volles Recht hinsichtlich der Waldberechtigung besaß.
Diese ganzen Eigentumsrechte der Erben wurden aber durch die Servitutsrechte der Armen eingeschränkt. So hatten die Armen das verbriefte Recht, Eicheln von den Bäumen zu schlagen, um diese als Viehfutter zu verwenden, außerdem durften sie die verletzten oder abgestorbenen Wurzelstöcke einholen, alles von Wind und Wetter gebrochene Reisig einsammeln, das ganze Jahr hindurch Besenreisig aus dem Wald zu holen, ebenso alle Abfälle, die beim Fällen und Aufladen entstanden. Außerdem durften sie Gras, Laub und Moos als Streu holen, (dies aber unter Beteiligung an den Steuern) sowie das zum Verkauf kommende Holz um ein Drittel billiger erwerben. Auch erhielten sie Holz umsonst, denn es heißt in der Buschordnung: „Arme Leut, die einen Zettel von hoffsleuten, naebern, die gehultzden synd, vorwiesen, sall man einen waen (Wagen) holtz geven um goetz wyllen.“ Diese Waldordnung galt die ganze Zeit hindurch, denn sie hat fast 400 Jahre die Waldrechte in der alten Satzung wiedergegeben.
Quelle: Schiffer
Helmut Schiffer zitiert in seiner Zusammenfassung aus einem Aufsatz von Armin Tille aus dem 23. Band des Aachener Geschchtvereins aus dem Jahr 1901, der nachfolgend wiedergegeben wird und beide Waldordnungen als Anlagen vollständig enthält.
In den Waldordnungen tauchen die Schreibweisen „Huttorf“ und „Hottorff“ für den Ortnamen auf.