Übersetzte und kommentierte Fassung:
Die Kapelle in Hotorff (auch Houtorp), betreut von Cornelius Merckelbach, ist eine Filialkapelle der Mutterkirche in Boslar und untersteht dieser in allen Belangen. Sie besitzt keine Sakramentsvollmacht, das heißt: weder Taufe, noch Eucharistie, noch Beichte dürfen dort gespendet werden. Allein Beerdigungen finden dort statt.
Die Patronatsherren dieser Kapelle sind die Herren von Pallandt zu Flamersheim, die das Präsentationsrecht innehaben. Sie haben dieses genutzt, um Peter von Braicheln, einen Geistlichen aus Brabant, als Kaplan zu berufen. Dieser wurde offiziell vom Propst der Kölner Kirche (vermutlich ein Dompropst) angenommen, öffentlich ausgerufen („proclamatus“) und in sein Amt eingeführt („in vestitus“) . Peter von Braicheln gibt an, über alle erforderlichen Urkunden zu verfügen, die seine Bestellung belegen.
Allerdings gibt es Widerstand in der Gemeinde: Die Nachbarn zeigen sich unzufrieden mit seiner Lehre und beklagen zudem, dass der Kaplan in einem eheähnlichen Verhältnis mit einer Frau lebt, was nach kirchlichem Recht als Konkubinat untersagt ist.
In der Gemeinde bestehen Bruderschaften sowie sogenannte Spinden (gemeinnützige Stiftungen oder gemeinschaftlich verwaltete Einkünfte). Diese Einrichtungen bestehen schon seit alter Zeit und werden weiterhin nach überliefertem Brauch gepflegt. Das kirchliche Fastengebot ist zwar offiziell eingeführt und verpflichtend, wird in der Praxis jedoch nur nachlässig oder widerwillig beachtet.
Bemerkungen Schiffer: Der Pastor klagt, daß Herman von Goir der Kapelle 20 Mark Rente von den Höfen von Hottorf vorenthält. Seinem Vorgänger, Gerhart Tielen, seien sie gerichtlich zugesprochen, jedoch habe Goir an das Kammergericht appeliert, wo die Sache 24 Jahre gelegen und unerledigt geblieben ist. Er ruft die Intervention des Herzogs an.