Gemeinde
Gemeinde-Chronik im Jahr 1940
1. Januar 1940

| 101 Wohnhäuser im Jahr 1938 neu nummeriert |
Bürgemeister Schiffer schreibt 1940 in seiner Gemeinde Chronik:
Die Gemeinde Hottorf hat im Jahre 1940 rund 480 Einwohner, die zu 90% Landwirtschaft betreiben. Dagegen hatten wir in den Jahren um 1880 herum ungefähr 400 Einwohner, wovon etwa 15% Samt- und Seidenweberei betrieben. Die Weberei war damals auf der Höhe, so dass die Weber ein sehr gutes Auskommen hatten. Als nun später die Weberei nur noch fabrikmäßig betrieben wurde, und die Weber arbeitslos wurden, begann auch die Landflucht zur Stadt, und daher ergibt sich auch die große Einbuße der Einwohnerzahl. Wir hatten damals in Hottorf 121 nummerierte Wohnhäuser. Als ich im Jahre 1938 die Nummerierung neu vornehmen musste, waren nur noch 101 Wohnhäuser vorhanden, also 16% weniger. Die verschwundenen Häuser wurden meistens vom Nachbar gekauft und abgebrochen oder als Stallung benutzt, weil es meistens alte Lehmhütten waren, die heute keiner mehr bewohnen möchte.
So war damals ein Wohnhaus, wo jetzt Witwe Esser den Pferdestall hat. Als im Jahr 1911 Stallungen und Scheune bei von Meer abbrannten, kauften dieselben das nebenanliegende Wohnhaus um Ihren Hof zu erweitern. Das Besitztum von Hubert Lorenz besteht aus fünf kleinen Wohnhäusern, es ist wohl zu begrüßen, dass in dem engen Raum einmal aufgeräumt wurde.
Der Nebenbau von Mütz war ein Wohnhaus. Auf dem Garten von Witwe Stocken stand ein Wohnhaus mit Scheune und Stallungen. Der kleine Nebenbau von Witwe Nöthlings war ein Wohnhaus Auf dem Platz von Anton Esser Steffens gegenüber standen drei Wohnhäuser. Neben Witwe Dederich auf Koffern zu stand ein Wohnhaus. Hinter dem Hause von Karl Heister stand ein Wohnhaus. Neben dem Hause von Heinrich Görtz Ecke Flurgasse standen zwei Wohnhäuser. In der Flurgasse auf dem Hofe von Rixgens und neben demselben standen je ein Wohnhaus. Neben dem Hause von Wilhelm Schmitz stand ein Wohnhaus mit Stallungen. Neben den Stallungen von Josef Deuser stand ein Wohnhaus mit Stall. Das Haus Deuser gegenüber jetzt Eigentum v. Meer war früher zwei Hauser.
Hiermit sind also 21 Häuser nachgewiesen, die dem Abbruch bzw. dem Umbau verfielen. Dagegen wurde neugebaut: 1 Das Haus von Barbara Honold, dafür wurde das alte Haus abgebrochen, ebenfalls wurde das alte Haus von Geschwister Bergrath abgebrochen und neu gebaut. 3. das Haus von Wilh. Mühlfahrt wurde von Grund auf neu gebaut mit den Stallungen, es war bloß die alte Scheune vorhanden.
Im Jahre 1911 erhielt Hottorf Elektrizität.
Der oben erwähnte Umschwung in der Gemeinde datiert aus den Jahren von 1880 – 1940.
Bürgermeister
Schiffer
Staatsgehalt für Pfarrer Rosellen
4. Juni 1892

Im 19. Jahrhundert gab es in Preußen ein festes Staatsgehalt für Pfarrer, da die Kirche und der Staat eng miteinander verbunden waren.
- Ab 1817 gab es die “Evangelische Kirche in Preußen”, die vom Staat organisiert und finanziert wurde.
- Auch katholische Priester erhielten ein Staatsgehalt, da Preußen nach den Eroberungen im Rheinland und Westfalen große katholische Gebiete hatte.
So erhielt auch Pfarrer Rosellen ein Staatsgehalt, das der Bürgemeister bewilligt hat:
Wortlaut der Urkunde No. 692 vom 04.06.1892:
Euer Hochwürden benachrichtige ich im Auftrage der königliche Regierung durch Verfügung von 24. Mai cur. II 2293 Ihnen aus Gründen der Billigkeil vom 1. April d. Jahres ab ein Staatsgehalt von 400 Mk, zahlbar vierteljährlich postnumerando bewilligt hat.
Der Bürgermeister von Hottorf
Aretz
Pfarre wieder selbständig
7. Juni 1837

| Erzbischöfliche Urkunde |
Durch Urkunde vom 16. März 1837 ernennt der Erzbischof von Köln, Clemens August Droste zu Vischering, Hottorf wieder zur selbstständigen Pfarre.
Die feierliche Erhebung erfolgte jedoch erst am 7. Juni 1837 ducrh Dechanten Felix Holz aus Lich als Erzbischöflichen Kommissar und durch den Landrat von Bülow aus Jülich als Königlicher Kommissar. Der damalige Chronist berichtet: “Sr. Königliche Majestät hat huldreichst geruht, Hottorf Pfarrrechte zu erteilen“
Wortlaut der erzbischöflichen Urkunde: No. 1574
Wir Clemens August, durch Gottes Erbarmung und die Gnade des heiligen Stuhls, Erzbischof von Cöln, desselben hl. Apostolischen Stuhlsgeborner Legat Freiherr Droste zu Vischering, Doctor der Theologie und Ritter des rothen Adler Ordensdritter Klasse Entbieten allen Angehörigen des Erzbisthums Unsern Gruß im Herrn.
Schon Unser in Gott ruhender Herr Amtsvorfahrer, weiland Erzbischof Ferdinand August hochheiligen Andenkens, war, wie Wir mit inniger Teilnahme aus den Uns vorgelegten Verhandlungen ersehen haben, während der Dauer seiner Amtsverwaltung unablässig bemüht gewesen, das so viele Gemeinden der Erzdiözese Köln durch die unter der Fremdherrschaft statt gefundene Supprimierung ihrer Pfarrkirchen betroffene Ungleit vermittelst kräftiger Bewortung bei der oberen Staatsbehörden so viel als möglich zu entern. Seine Bemühungen sind nicht allein durch die seither erfolgte Wiederherstellung von mehreren früher supprimierten Pfarreien mit einem erwünschten Erfolge gekrönt worden,sondern des Königs Majestät haben auch in Berücksichtigung der bereits vor Unserm Amtsantritt vorgetragenen Lokalverhältnisse und in der eben so landesväterlichen als frommen Absicht, die unter der Fremdherrschaft verloren gegangenen Pfarrechte wieder herzustellen, mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 17. März v. J. die Wiederhebung von drei in unserer Erzdiözese gelegenen supprimierten Kirchen zu selbstständigen Sukkursal-Pfarrkirchen, jedoch ohne Staatsgehalt, zu genehmigen geruht. Unter diesen supprimierten Kirchen, welche zufolge der erwähnten Allerhöchsten Kabinets-Ordre zu selbstständig en Sukkursal-Pfarrkirchen wieder erhoben werden sollen, befindet sich auch die Kirche zu Hottorf im Dekanate Jülichs -Wir erheben dernach aus Erzbischöflicher Authorität und Kraft Unseres Oberhirten Amtes die bisherige Nebenkirche zu Hottorf zur selbstständigen Sukkursalpfarrkirche, entbinden die dortige Gemeinde von ihren bisherigen pfarrlichen Verhältnissen zu der Pfarrkirche in Müntz und verleihen obiger Kirche alle jene Privilegien und Gerechtsame, welche einer Sukkursal-Pfarrkirche nach der bestehenden Verfassung zukommen. – Der Pfarrsprengel dieser neuen Sukkursalkirche soll gegenwärtig dieselben Bestandtheile begreifen, welche die supprimierte Pfarre Hottorf unmittelbar vor der bei der letzten unter der französischen Landesverwaltung stattgefundenen Kirchen-Organisation erfolgten Suppression gehabt hat. – Das Einkommen der ohne Staatsgehalt neu errichteten Pfarrstelle zu Hottorf soll aus den Revenuen der ehemaligen dem dortigen Hülfsgeistlichen seither immer belassenen Pfarrdotationsgüter bestehen, deren Reinertrag gegenwärtig im Kataster auf 278 rl. 11 Spr 6 P abgeschätzt ist, wozu um den höheren Orts vor- geschriebenen Normalsatz von 300 r. zu erreichen. Das auf wenigsten 21 rl. 19 Sgr. 6 Pfl. veranschlagte Einkommen an Stolgebühren und aus Stiftungen hinzu gerechnet wird. – Da der jetzige Pfarrer zu Müntz gemäß Benachrichtigung des Landdechanten vom M. d. M. auf alle Entschädigung wegen der Pfarrgüter zu Hottorf, Stolgebühren, Stiftungs-Einkünften und sonstigen Emolumenten von der Kirche zu Hottorf Verzicht geleistet hat, so wird hierdurch ausdrücklich bemerkt, daß seine Nachfolger im Pfarramte zu Müntz, ferner Ansprüche darauf zu erheben, unter keinem Vorwande berechtigt sein sollen. Der jetzt vorhandene Fabrik und Stiftungsfonds bleibt in dem gegenwärtigen Bestande in Besitz der Kirche zu Hottorf, für welche derselbe bisher seinem Zwecke gemäß fortwährend verwendet worden.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Erzbischöflichen Insiegels gegeben Köle am sechszehnten Marz achtzehnhundert sieben und dreißig
Clemens August
Erzbischof von Cöln
Begriffe:
- „Supprimierung“ kommt aus dem Lateinischen supprimere („unterdrücken, zurückhalten“) und bedeutet allgemein Unterdrückung, Abschaffung oder Zurückdrängung.
- Eine Succursal-Kirche (auch Sukkursalkirche oder Filialkirche genannt) ist eine Kirche, die einer größeren Pfarrei untergeordnet ist. Sie dient als Nebenkirche oder Filiale einer Hauptkirche (Pfarrkirche), insbesondere in ländlichen Gebieten oder weitläufigen Gemeinden. Diese Kirchen haben oft keine eigene Pfarrei oder keinen festen Priester, sondern werden von der Hauptkirche betreut.
- Ein Pfarrsprengel ist das geografische Gebiet, das einer bestimmten Pfarrgemeinde zugeordnet ist.
- Dotationsgüter sind Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen oder einer Institution dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, meist ohne direkte Gegenleistung.
Die Angabe “21 rl. 19 sgr. 6 pfl.” bedeutet 21 Reichstaler, 19 Silbergroschen und 6 Pfennige
Quelle: Pfarrarchiv Urkundenbuch 1751-1966, Nr. 9
Pfarre mit Müntz vereinigt
1. Januar 1808

Hottorf wird 1808 mit Müntz zu einer Pfarre vereinigt und wird damit als Annexkirche von Müntz wieder unselbstständig.