Geschichte

Die Ortgeschichte von Hottorf, eingebettet im Zeitgeschehen der Region und der Welt

Kirche in Ralshoven wird eingeweiht

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| Kleine Dorfchronik von Ralshoven |

Im Jahr 1950 erschein in der Lokalzeitung eine kleine Ortschronik von Ralshoven und erwähnt folgende Ereignisse:

  • 1797 Holzkreuz von Konrad Lemm wird bei Mission geweiht
  • 1822 Kauf einer Glocke im Schloss zu Rurich
  • 1823 Bau der Kapelle
  • 1849 Fronleichnam: Einsegnung der Kirche
  • 1852 Ernennung Rektoratskirche
  • 1864 Bau der Schule
  • 1945 Brand der Kirche durch Kriegsereignisse

Preußische Uraufnahme des Rheinlands

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| Offiziere zu Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert |

„Der Anlass für die Herstellung der Preußischen Uraufnahme war die Notwendigkeit, nach der politischen Neugliederung Europas durch den Wiener Kongress (1814 bis 1815) ein einheitliches Kartenwerk für das Staatsgebiet des Königreichs Preußen zu schaffen. Als nach den Befreiungskriegen Preußen den Großteil seines alten Staatsgebiets zurückerhielt und u.a. die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen neu hinzukamen, standen dem preußischen Militär zunächst nur die von Napoleon zurückgelassenen Tranchot-Karten zur Verfügung. Deshalb beschloss der preußische Generalstab im Jahr 1818, eine neue umfassende topographische Aufnahme der westlichen Provinzen und des übrigen Staatsgebietes durchzuführen. Unter der Leitung des Generalmajors Freiherr von Müffling wurden junge Offiziere im Leutnantsrang zu den Aufnahme- und Kartierungsarbeiten abkommandiert. Jedes Blatt wurde mit Rang und Namen des aufnehmenden Offiziers abgezeichnet. In der Provinz Westfalen wurde mit den Arbeiten 1836, in der Provinz Rheinland ab 1842 begonnen. Als technische Geräte dienten der Messtisch mit Kompass, Wasserwaage und Diopterlineal. Mit dieser für heutige Verhältnisse einfachen Technik entstanden die Blätter der Uraufnahme in bestechender Genauigkeit. Sie wurden anschließend mit großer zeichnerischer Präzision farbig ausgearbeitet. Auch die Uraufnahme wurde anfangs als militärisches Geheimnis gehütet und lediglich für die Bearbeitung der Generalstabskarte 1:100.000 genutzt. Da aber von ziviler Seite immer dringender eine Freigabe der militärischen Karten gefordert wurde, um z. B. Planungen für den Straßen- und Eisenbahnbau zu erleichtern, entschloss man sich ab 1868, die vorhandenen Blätter zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ursprünglich hatte die Uraufnahme ein eigenes Nummerierungssystem ohne Blattnamen.

(Beschreibung aus TIM-Online NRW)

Kartenausschschnitte

Mairie Hottorf mit Lage des Buchholzbusches
Ortslage Hottorf
  • Leider verläuft auch die Auftrennung in Blättern hier durch den Ort, die in der Darstellung nicht korrekt überlappen.
  • Im Gegensatz zu den älteren frnzösichen Tranchot Karten ist der Detaillierungsgrad in der Ortschaft geringer.
  • Die Maar erstreckt sich vollständig zwsichen heutiger Georgstraße und Bergstraße, also inklusive Parkstreifen an der Georgstraße und Spielplatz. Der Weiher setzt sich gegenüber der Dorfstr. im Neubaugebiet fort (entlang der Straße „Am Bildstock“).
  • Der Teil des heutigen Amselwegs in Richtung Wegekreuz nach Kofferen ist als Hohlweg eingezeichnet, was mit der Beschreibung des zweiten Fußfallkreuzes übereinstimmt. 

Quelle: TIM-Online NRW

Die Preußische Kartenaufnahme – Uraufnahme 1836-1850 ist online verfügbar. Man muss diese allerdings manuell bei „Kartenwahl“ (‚+‘-Zeichen) hinzuladen, siehe  Screenshot:

Heinrich Gottfried Ignaz Reinckens wird Pfarrer

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Nach dem Tod von Pfr. Schleger wird Heinrich Gottfried Ignaz Reinckens am 4. April 1838 Pfarrer zu Hottorf und übernimmt die wiedererrichtete Pfarrei.

Der Pfarrer und Lokalschulinspektor, Ritter des roten Adlerordens 3. Klasse mit der Schleife feiert in Hottorf Jubiläen: 

  • am 13. 05.1884 im Alter von 84 Jahren sein 60-jähriges Priesterjubiläum
  • am 14.05.1888 sein goldenes Jubiläum als Pfarrer von Hottorf

Pfarre wieder selbständig

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| Erzbischöfliche Urkunde |

Durch Urkunde vom 16. März 1837 ernennt der Erzbischof von Köln,  Clemens August Droste zu Vischering, Hottorf wieder zur selbstständigen Pfarre. 

Die feierliche Erhebung erfolgte jedoch erst am 7. Juni 1837 durch Dechanten Felix Holz aus Lich als Erzbischöflichen Kommissar und durch den Landrat von Bülow aus Jülich als Königlicher Kommissar. Der damalige Chronist berichtet: „Sr. Königliche Majestät hat huldreichst geruht, Hottorf Pfarrrechte zu erteilen

Wortlaut der erzbischöflichen Urkunde: No. 1574

Wir Clemens August, durch Gottes Erbarmung und die Gnade des heiligen Stuhls, Erzbischof von Cöln, desselben hl. Apostolischen Stuhlsgeborner Legat Freiherr Droste zu Vischering, Doctor der Theologie und Ritter des rothen Adler Ordensdritter Klasse Entbieten allen Angehörigen des Erzbisthums Unsern Gruß im Herrn.

Schon Unser in Gott ruhender Herr Amtsvorfahrer, weiland Erzbischof Ferdinand August hochheiligen Andenkens, war, wie Wir mit inniger Teilnahme aus den Uns vorgelegten Verhandlungen ersehen haben, während der Dauer seiner Amtsverwaltung unablässig bemüht gewesen, das so viele Gemeinden der Erzdiözese Köln durch die unter der Fremdherrschaft statt gefundene Supprimierung ihrer Pfarrkirchen betroffene Ungleit vermittelst kräftiger Bewortung bei der oberen Staatsbehörden so viel als möglich zu entern. Seine Bemühungen sind nicht allein durch die seither erfolgte Wiederherstellung von mehreren früher supprimierten Pfarreien mit einem erwünschten Erfolge gekrönt worden,sondern des Königs Majestät haben auch in Berücksichtigung der bereits vor Unserm Amtsantritt vorgetragenen Lokalverhältnisse und in der eben so landesväterlichen als frommen Absicht, die unter der Fremdherrschaft verloren gegangenen Pfarrechte wieder herzustellen, mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 17. März v. J. die Wiederhebung von drei in unserer Erzdiözese gelegenen supprimierten Kirchen zu selbstständigen Sukkursal-Pfarrkirchen, jedoch ohne Staatsgehalt, zu genehmigen geruht. Unter diesen supprimierten Kirchen, welche zufolge der erwähnten Allerhöchsten Kabinets-Ordre zu selbstständig en Sukkursal-Pfarrkirchen wieder erhoben werden sollen, befindet sich auch die Kirche zu Hottorf im Dekanate Jülichs -Wir erheben dernach aus Erzbischöflicher Authorität und Kraft Unseres Oberhirten Amtes die bisherige Nebenkirche zu Hottorf zur selbstständigen Sukkursalpfarrkirche, entbinden die dortige Gemeinde von ihren bisherigen pfarrlichen Verhältnissen zu der Pfarrkirche in Müntz und verleihen obiger Kirche alle jene Privilegien und Gerechtsame, welche einer Sukkursal-Pfarrkirche nach der bestehenden Verfassung zukommen. – Der Pfarrsprengel dieser neuen Sukkursalkirche soll gegenwärtig dieselben Bestandtheile begreifen, welche die supprimierte Pfarre Hottorf unmittelbar vor der bei der letzten unter der französischen Landesverwaltung stattgefundenen Kirchen-Organisation erfolgten Suppression gehabt hat. – Das Einkommen der ohne Staatsgehalt neu errichteten Pfarrstelle zu Hottorf soll aus den Revenuen der ehemaligen dem dortigen Hülfsgeistlichen seither immer belassenen Pfarrdotationsgüter bestehen, deren Reinertrag gegenwärtig im Kataster auf 278 rl. 11 Spr 6 P abgeschätzt ist, wozu um den höheren Orts vorgeschriebenen Normalsatz von 300 r. zu erreichen. Das auf wenigsten 21 rl. 19 Sgr. 6 Pfl. veranschlagte Einkommen an Stolgebühren und aus Stiftungen hinzu gerechnet wird. – Da der jetzige Pfarrer zu Müntz gemäß Benachrichtigung des Landdechanten vom M. d. M. auf alle Entschädigung wegen der Pfarrgüter zu Hottorf, Stolgebühren, Stiftungs-Einkünften und sonstigen Emolumenten von der Kirche zu Hottorf Verzicht geleistet hat, so wird hierdurch ausdrücklich bemerkt, daß seine Nachfolger im Pfarramte zu Müntz, ferner Ansprüche darauf zu erheben, unter keinem Vorwande berechtigt sein sollen. Der jetzt vorhandene Fabrik und Stiftungsfonds bleibt in dem gegenwärtigen Bestande in Besitz der Kirche zu Hottorf, für welche derselbe bisher seinem Zwecke gemäß fortwährend verwendet worden.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Erzbischöflichen Insiegels gegeben Köle am sechszehnten Marz achtzehnhundert sieben und dreißig
Clemens August
Erzbischof von Cöln

Begriffe:

  • Supprimierung“ kommt aus dem Lateinischen supprimere („unterdrücken, zurückhalten“) und bedeutet allgemein Unterdrückung, Abschaffung oder Zurückdrängung.
  • Eine Succursal-Kirche (auch Sukkursalkirche oder Filialkirche genannt) ist eine Kirche, die einer größeren Pfarrei untergeordnet ist. Sie dient als Nebenkirche oder Filiale einer Hauptkirche (Pfarrkirche), insbesondere in ländlichen Gebieten oder weitläufigen Gemeinden. Diese Kirchen haben oft keine eigene Pfarrei oder keinen festen Priester, sondern werden von der Hauptkirche betreut. In der Urkunde ist jedoch von einer Sukursal-Pfarrkirche die Rede, also einer vollwertigen Pfarrei.
  • Ein Pfarrsprengel ist das geografische Gebiet, das einer bestimmten Pfarrgemeinde zugeordnet ist.
  • Dotationsgüter sind Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen oder einer Institution dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, meist ohne direkte Gegenleistung. 
  • Die Angabe „21 rl. 19 sgr. 6 pfl.“ bedeutet  21 Reichstaler, 19 Silbergroschen und 6 Pfennige

 Quelle: Pfarrarchiv Urkundenbuch 1751-1966, Nr. 9

Die Eigenständigkeit als Pfarrei dauert fast weitere 190 Jahre an, bis zur Fusion aller Katholischen Linnicher Pfarreien und Kirchengemeinden am 1. Januar 2026.
Siehe Beitrag „Neue Pfarrei und Kirchengemeinde St. Josef

 

Rektoralshaus wird Pfarrhaus

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| Neue Bezeichnung |

Mit der Erhebung der Gemeinde zur selbständigen Pfarrei ändert sich im Jahr 1837 auch die Bezeichnung für das Haus, in dem der bisherige Rektor wohnte. Somit wird aus dem Rektoralshaus das Pfarrhaus.

In den Unterlagen für den Denkmalschutz wird fälschlicherweise das Jahr 1837 als Baujahr angeben.  Das Rektoralshaus stammt vermutlicher Weise aus 1726. 

Siehe Beitrag zur Planung:  Neues Rektoralshaus

 

 

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