Geschichte

Die Ortgeschichte von Hottorf, eingebettet im Zeitgeschehen der Region und der Welt

Vier adelige Höfe

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| Gutshöfe im Mittelalter |

Nach einem Aufsatze des  Pfarrers Metternich im Jülicher Kreisblatt (1911 Nr. 68) gab es zu Ende des 14. Jahrhunderts drei, bald nacher vier adelige Höfe, die vermutlich sämtlich als Teile eines zersplitterten älteren Rittergutes, des Stammsitzes der Ritter von Hottorf, zu betrachten sind. Was für Umstände die Zersplitterung des Gutes veranlaßten, ist nicht bekannt. Nach 1400 finden wir im Besitz des Hauptteils die von Palant zu Breitenbend. Der heute noch stehende, wohl ins 15. Jahrhundert zurückreichende Turm bewahrt die Erinnerung an eine trutzige, kühne Mannen beherbergende Landfeste, und der Wassertümpel, die “Maar” ist sicher ein Rest des ehemals die Burg umgebenden Festungsgrabens. Durch Heirat kam das Gut von den Palant an die Freiherren von Brempt und Uettenhoven; letztere gewannen später den ganzen Besitz, deren Wappen sich noch in einer Mauer des Anwesens, das den unerklärlichen Namen “Stift” führt vorfindet.

Neben der Palantschen Burg hielt die ehemalige Ritterfamilie von Hottorf bzw. ihre Erben, die von Goir, ihren Sitz. Der Keller am Eingange des Dorfes von Müntz her gehörte ihrem Hause. 1448 teilten sie mit einem von Elmpt, bereits 1570 sahen sie sich aber durch Geldnot zum Verkauf ihres Teiles an Heinrich von Merken genötigt; dessen Nachkommen verkauften ebenfalls wieder durch Schulden gezwungen, an den Bürger Cremer in Jülich. Dessen Erben aber mußten die Erwerbung gegen Erstattung ihrer Auslagen abtreten an die Gräfin von Efferen, von der es an von Ulner und zuletzt an von Dalberger kam. Der von Elmptsche Teil kam 1706 zu Hälfte ebenfalls in die Hände eines Jülicher Geldmannes Wilhelm Cremer; die andere Hälfte blieb bis gegen 1800 im Besitze der Erben von Elmpt.

Das vierte Gut zu Hottorf, seit 1837 im Besitze der Familie von Meer, gehörte einste den Rittern zu Müntz. Nach 1400 besaßen es die mit ihnen verwandten von Efferen; 1492 hattes es gemeinschaftlich Johann von Horrich und Ulrich von Bell. Letzterer schied bals aus; die Horrich wurden die alleinigen Inhaber. Der Besitz umfaßte 104 Morgen Ackerland und 10 Gewald Holz. Die Kriegslasten brachten damals manchem Gute den Ruin. Sie wurden auch für das Haus Horrich zu Hottorf der Anfang vom Ende. An den schrecklichen Heimsuchungen, welche von 1566 bis 1591 die spanischen Truppen über das Jülicher Land verhängten wurde Meinhard von Horrich gefangen, sein Haus ausgeplündert. Dadurch kam er Schulden; vorher hat er sich um Mehrung seines Besitzes gemüht und dass zersplitterte Merkelbacher Lehngut zu Hottorf gekauft; 1591 musste er den Herzog um die Erlaubnis bitten, sein Gut mit einer Hypothek zu belasten. Seine Nachfolger gingen zurück. Der letzte war Johann Friedrich. Obgleich seine vier Schwestern ins Kloster gingen und sein einziger Bruder in jungen Tagen starb, konnte er sich nicht mehr halten. Sein Vater hatte ihm große Schulden hinterlassen. Nicht einmal der Fleischjude war bezahlt; die Gebäude waren in Unstand; so verkauft er 1700 den Hof an die Familie Oidtman. Diese brachte das Gut wieder empor, vergrößerte es durch Ankäufe aus dem ehemals Palantschen und Goarschen Ländereien und erwarb zu dem adeligen Besitztum kurz, nachher auch den Adelstitel. Religiöse und hochwertige Gesinnung lebte in dieser Familie; eine Anzahl ihrer Söhne wurde Priester, freigiebig, sorgte sie für die Ausstattung der Hottorfer Kirche, in der ihre Wappenschilder das Andenken an sie lebendig erhalten; auch das Jülicher Armenland im Hotter Felde ist oidtmansche Stiftung. Sie blüht heute als eine hoch angesehene Offiziersfamilie. Bis 1837 blieb das Gut in ihrem Besitz; dann ging es, wie schon oben gesagt, durch Kauf über an von Meer. Was von den Gebäude noch aus der Zeit, der von Horrich erhalten ist, ist unbekannt; in den Kunstdenkmälern des Kreises Jülich werden die beiden Ecktürme an den Ökonomiegebäuden als die einzigen Reste der “ursprünglichen” Anlage bezeichnet; gegen diese Ansicht erheben sich jedoch Bedenken. Dreimal innerhalb von 100 Jahren hat eine Feuersbrunst Ökonomiegebäude in Trümmer gelegt: das erste Mal 1807 oder 1808 dann 1898 und zuletzt im August 1911.

Überführt man diese textuelle Darstellung in eine Grafik ergeben sich die verschiedenen Linien bzw. Höfe, die in weiteren Beiträgen  auf dieser Webseite und auch in der Darstellung der Familien:

  • Erben “von Elmpt” der Ritter von Hottorf: Elmpter Hof oder Elmpter Lehen Zweiter Teil (zu “Lehen” siehe unten)
  • Abtrennung an die von Goir: Goirscher Hof oder Elmpter Lehen Erster Teil
  • Haupteil an die Herren von Palant von Breitenbend: Burg Palant (nicht Bestandteil der Mannkammerhöfe – siehe unten)
  • Thönisgut Hof oder Merkelbacher Lehen – durch Heirat verwandt mit den von Palant, geht später über in das Horrischer Lehen über
  • Ehemaliger Gutshof der Ritter von Müntz, später Horrisch Hof, heute Lübbers
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Neben der Burg gab es die eingangs erwähnten vier adeligen Höfe. Diese sogenannten “Lehnsgüter” unterstanden der Mannkammerverwaltung Jülich.

(Die Entstehung der Mannkammer wird in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts gesetzt. Sämtliche Güter im Herzogtum Jülich, mit Ausnahme der “Allodialgüter” ( Allod ist ein lehnsfreier Grundbesitz, der frei von Abgabepflicht ist.) – zu denen auch die Palantsche Burg gehörte – unterstanden einem Lehnsherren, dem Herzog von Jülich.
Da dieser nicht selbst alle Ritter – oder Bauerngüter verwalten konnte, übergab er diese “Lehen” zur besseren Bewirtschaftung an edle und verdiente Herren seines Territoriums. Diese “Mannen” der Lehnsgüter  waren dem Lehnsherrn durch Huld und Eid verpflichtet, mit “Mann und Pferd” im Heeresfolge zu dienen. Dafür übernahm dann der Herzog den Schutz der Güter vor fremden Truppen. So kam es oft vor, daß Besitzer ihre eigenen Güter dem Herzog als Lehnsgut vermachten, nur um in den Schutz desselben zu gelangen.
Da die wirtschaftlichen Interessen dieser Güter gleich waren, schloßen sie sich zu den “Mannkammerhöfen” zusammen. Als sich das Herzogtum Jülich immer weiter ausbreitete und viele kleine Ländereien integriert wurden, blieben die Lehnsgüter dieser Ländereien bestehen, wurden aber alle der Mannkammerverwaltung Jülich unterstellt. So behielten sie bis zur Angliederung Jülichs an Frankreich ihre Selbstständigkeit.)

Diese vier Lehnsgüter der Mannkammerverwaltung Jülich,  gelegen in Hottorf waren:
1 . Elmpter Lehen erster Teil
2 . Elmpter Lehen zweiter Teil
3 . Merkelbachlehen
4 . Horricher Lehen

Quelle: Schiffer

Wer sich für  Ahnenforschung interessiert, findet unter dem Menüpunkt Familien weitere Informationen zur Herkunft und den Verwandtschaftsverhältnissen einiger Hottorfer Familien.

Gründung einer Bruderschaft

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| B. M. V. - Bruderschaft Mariae Virgine |

Im bischöflichen Diözesanarchiv in Aachen befinden sich Dokumente zur Stiftung der Bruderschaft B. M. V.. Neben einem Vorwort  dindet sich dort die Stiftungen des Wilhelm Rolt, Barone de Goir,  aus dem Jahr 1356 für die Bruderschaft B. M. V. und die Kirche St. Georg.  Wilhelm Rolt ist der erster Rektor der freien Kapelle.

Die Bruderschaft erhält weitere Stiftungen in den Folgejahren, wie im Jahr 1415 durch die Eheleute Winant und Bela zu Gevelsdorf.

Wie lange die Bruderschaft aber ingesamt aktiv war, ist nicht bekannt.

Bau einer Kapelle

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| Gebrüder Adam und Carsilius |

Der Aachener Stiftsherr Adam von Hoytorp, Kanonikus am Marienerstift, und sein Bruder Ritter Carsilus von Hoytorp geben Ländereien aus dem Eigentum der Hottorfer Burg zum Bau einer Kapelle. Damit errichten sie eine Stiftung und legen den Grundstock zum Bau eines Gotteshauses für die Hottorfer Bewohner. 

Der Pastor von Boslar, Ludwig von Kintzweiler gibt die Einwilligung zum Bau, wie es heißt, erst nach langen vergeblichen Bitten. Das Patronrecht an der Kapelle erhielten die Herren von Hottorf, also die Familie der Gründer. Darum wird die Kapelle frei genannt, weil sie unabhängig vom Pastor war und nicht, wie gewöhnlich die Kapellen, von diesem vergeben wurde.

Stiftungsurkunde

I. n. d. a. Ludowicus de Kyntzwilre pastor ecclesie de boeselor universis – quod ego hon. d’nis videl. Casilio de hoytorp militi parochiano meo et Ade ejus fratri leg. canonico D. marie aquensis consensi ut ipsi de suis bonis in villa de hoitorp Capelle faciant et consecrari procurent – salvis – juribus ad me – pertinentibus -. In hujus rei testimonium sigillum meum hiis litteris duxi fid.
apponendum.
Datum a’o d’ni M.CCCXL sedo ferin quarta octavorum sollempnit. pasche.
Siegel

Quelle: Schiffer

Übersetzung:

Im Namen des Herrn. Amen.
Ich, Ludvicus von Kintzwilre (Ludwig von Kintzweiler), Pfarrer der Kirche von Boeselor (heute: Boslar), teile allen mit: Dass ich dem ehrwürdigen Herrn, nämlich Kasilius von Hoytorp, Ritter und mein Pfarrangehöriger, sowie seinem Bruder Adam, rechtmäßiger Kanoniker der Kirche St. Maria zu Aachen, zugestimmt habe, dass sie aus ihrem eigenen Vermögen in der Ortschaft Hoytorp (heute: Hottorf) eine Kapelle errichten und ihre Weihe veranlassen dürfen – unter Wahrung der Rechte, die mir zustehen.
Zum Zeugnis dieser Angelegenheit habe ich mein Siegel unter dieses Schreiben setzen lassen.
Gegeben im Jahr des Herrn 1340, am Mittwoch der Osteroktav

Der Namenspatron der Kapelle wurde der heilige Georg. Dieser wird erstmals am 18. August 1407 in einer Urkunde von Fredericus Mormona im Zusammenhang als Verwalter der vakanten Rektorenstelle ewähnt: “ecclesia S. Georgii canonicatum et prependam ac capellam sine cura in Hottorf”.

Wilhelm Rolt, Barone de Goir, wird erster Rektor der freien Kapelle. Als Rektor bezeichnet man den Priester, der als Leiter einer Kirche amtiert, die nicht Pfarrkirche ist.

Den Vornamen Carsillius/Karsilius war in der Zeit und in der Region ein gebräuchlicher Vorname. Zur Familie der Ritter von Hottorf konnte der Chronist dieser Webseite keine Abstammungsdaten zur Vorfahren ermitteln.

Ein Kanoniker ist ein Geistlicher, der an der Liturgie des jeweiligen Dom- oder Stiftkapitels mitwirkt. In einigen Quellen wird Adam von Hottorf dem Münsterstift zugeordnet. Die übliche Bezeichnung lautet jedoch Marienstift (mariae aquensis), aus dem der spätere Aachener Münster (Dom) hervorgeht.

Auch in der Familie der von Palant von Breitenbend, die dann 1420  das Patronat der Hottorfer Kapelle erhalten, ist Carsilus ein gebräuchlicher Vorname. Carsilius I. (1315-1382) war wie Adam von Hottorf Kanoniker am Marienstift zu Aachen. Von ihm ist jedoch bekannt, dass er am 20. 03. 1331 auf ein Kanonikat verzichtet, um am 01.02.1341 Ritter zu werden. Sein Urenkel Karsil III. (1440 – 1475) erbt im Jahr 1475 den ehemaligen Hof der Hottorfer Ritter.

Wer sich für  Ahnenforschung interessiert, findet unter dem Menüpunkt Familien weitere Informationen zur Herkunft und den Verwandtschaftsverhältnissen einiger Hottorfer Familien.

 

 

Hottorf wird erstmals erwähnt

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| Ortsbezeichnung "Hoitorp" in Urkunde |

Hierbei handelt es sich um Heinrich von Overbach. Denn wie das Landesarchiv NRW bestätigt, ist  „Overbach“ die hochdeutsche Schreibweise von „Overbag“ oder „Overbaig“. So heißt es in dem zugehörigen Regest (in: Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Bd. 5, hg. v. Wilhelm Janssen, Köln/ Bonn 1973, S. 115-116): „Heinrich von Overbach (Overbag)“.

Heinrich von Overbach war Hofmeister des Grafen Wilhelm von Jülich und hat gemäß Urkunde Land in Hottorf besessen (siehe auch:  https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Overbach).

 

Somit wird dokumentiert, das Ritter Heinrich von Overbach Grundstücke in Hottorf in “vollem” Eigentum besitzt (im Gegensatz zu Lehen).

Ein Lehen ist ein Gut, das ein Lehnsherr (z.B. Adliger) einem Lehnsmann (Vasall) zur Nutzung überlässt, meist gegen bestimmte Verpflichtungen.

Der Begriff Mannlehen bezeichnet ursprünglich jedes gegen Kriegsdienst verliehene Lehen. Mit dem Begriff eng verbunden ist der Umstand, dass ein Mannlehen nur an einen wehrfähigen Mann, das heißt im Mannesstamm, vererbt werden kann.

Allode konnten frei vererbt werden (daher allodialfrei), auch an Töchter, während Lehen beim Aussterben einer Familie im Mannesstamm an den Lehnsherrn zurückfielen.

Lehen war sogenanntes nutzbares Eigentum, Allod dagegen war volles Eigentum. Dies kam auch im synonymen zeitgenössischen Begriff für Allod, Erbe und Eigen, zum Ausdruck.

Herzogtum Jülich wird unabhängig

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| Stadtmauer schützt Jülich |

Durch den Sieg Graf Walrams bei Worringen wurde Jülichs Unabhängigkeit endgültig gesichert. Die Stadt erhielt kurz nach 1300 eine neue Stadtmauer, von der heute noch das Rurtor (Hexenturm) als ältestes Bauwerk Jülichs erhalten ist. Diese Stadtmauer schützte Jülich 250 Jahre, während deren der Machtbereich der Grafen und Herzöge beständig wuchs, durch Heiraten und Erbfolge kamen die Gebiete Berg, Ravensberg, Kleve und Mark, zeitweise auch Geldern, hinzu. Die Herrscher hielten sich allerdings nur noch selten in Jülich auf, bevorzugte Residenzen waren Nideggen, Hambach, Kaster, Nimwegen, Düsseldorf und Kleve.

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