Treueid zum Kurfürst
21. Juli 1730

| Huldigungliste 1730/1731 |
Karl Philipp, Kurfürst von der Pfalz, von 1716 bis 1742 als Herzog von Berg Nachfolger seines Bruders Johann Wilhelm II. (Jan Wellem), hatte für den Fall seines kinderlosen Ablebens seinen Bruder Franz Ludwig, Erzbischof und Kurfürst von Mainz, als seinen Nachfolger auserkoren und deshalb mit Erlass vom 21.7.1730 eine Eventual-Erbhuldigung angeordnet. Eine Beamtenkommission zog durch die Städte und Dörfer des Landes und die männlichen Haushaltvorstände mussten vor den Kurfürstlichen Gesandten den Treue-Eid leisten. Darüber wurden Namenslisten erstellt, die sogenannten Huldigungslisten.
Die Listen sind keine exakte Bevölkerungsaufnahme, weil nur die männlichen Haushaltungsvorstände den Treue-Eid leisteten und schriftlich erfasst wurden. Daher finden sich nur die Familienoberhäupter, falls der Ehemann gestorben war, auch dessen Witwe. Kinder werden dort nicht genannt.
Im Herzogtum Jülich zum Beispiel finden sich in diesen Listen nur die Dorfbewohner, aber keine Adligen und auch keine Pfarrer
Diese Listen hat das Landesarchiv NRW Rheinland digitalisiert und Online gestellt, auch für Hottorf (als Teil vom Amt Boslar):