Urkunde

Baunöte der Kapelle

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In einer Stiftungsurkunde im Pfarrarchiv (im Kriege verbrannt) vom Jahre 1506 wird von Baunöten der Kapelle gesprochen. Ob in diesen Jahren die Kirche vergrößert wurde und daher die Baunöte auftraten, kann nicht gesagt werden.
Der Patron der Kapelle ist Karsilius von Palant, Herr zu Breitenbend. (Anmerkung des Chronisten: Aufgrund des Datums muss es sich um Carsililius IV handeln) Die von Palant bauten die Kirche jedenfalls aus, denn im Jahre 1610 besaßen die Hottorfer Bürger ein wunderschönes Gotteshaus . Es war der damaligen Kunstrichtung (Gotik) angepaßt. Es hatte ein lang gezogenes Kirchenschiff, hohe Fenster und ein großes Kirchenportal. Der Westturm stand praktisch als selbstständiger Baukörper neben dem Kirchenschiff, welches scheinbar nur angelehnt erschien.
Damals wie heute stand die Kirche am Südrand unseres Dorfes, daß Dorf zog sich dann von der Kirche gesehen in nördlicher Richtung.

Quelle: Schiffer

In der Übersicht über den Inhalt der kleine Archive der Rheinprovinz (siehe auch Quellen) findet sich der Text dieser Urkunde:

1506, Nov. 30 (op sent Andreis dach des hilgen apostelen). Rektor Michel van Linnich und die gemeinen Nachbaim von Hotorp geben mit raede jonker Karsillis van Palant herren zo Breidenbeent, gijffter der capellen zo Hotorp, vier Morgen Artland durch buices noeden an der capeilen dem Itaepyen van Marckelbach und seiner Ehefrau zu Erbpacht. Es siegeln die Schöffen des Hauptgerichts Jülich. — Pergament Original. sehr beschädigt. 1 S.

Vollständige Übersetzung mit Erklärungen:

Rektor Michel van Linnich und die allgemeinen Nachbarn von Hottorf übergeben mit Zustimmung des Junker Carsillis von Palant, Herr auf Breidenbend, dem Stifter der Kapelle zu Hotorf, vier Morgen Land im Artland (vermutlich Ackerland) durch „buices noeden“ (vermutlich: „Buchsnoten“ = Grundstücksgrenzen, oder anderes Flurmaß) an der Kapelle.
Empfänger ist Etienne (?) von Merckelbach und seine Ehefrau, und zwar als Erbpacht (erbliches Nutzungsrecht gegen festgelegtes Entgelt oder Dienstleistung).
Die Schöffen des Hauptgerichts Jülich besiegeln die Urkunde.

Die Familie von Palant war ein typisches Beispiel für den niederen Landadel, der seine Stellung durch kluge Heiraten, kirchliche Patronatsrechte und enge Beziehungen zu Territorialfürsten (z. B. dem Herzog von Jülich) sicherte. 

Beim genannten Karsilius IV von Palant muss es sich um den Urenkel der Werner II handeln, an den im Jahr 1420 das Patronat der Kapelle übertragen worden ist.

Weitere Details auf der Familienseite.

weitere Urkunden erwähnen Hottorf im 15. Jahrhundert

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| Hoittorp |

Hottorf wird als Hoittorp erwähnt:

  • 1424 – bei der Erbpacht des Wilhelm von Kofferen aus dem Besitz des Werner Herrn zu Paland und zu Breitenbenden (angrenzedes Land, an das der Geistlichen von Hottorf)
  • 1450 – bei der Erbpacht des Rutger, Gemahl der Liese von Glimbach aus dem Besitz des Werner Herrn zu Paland und zu Breitenbenden
  • 1456 – bei der Erbteilung des Werner Herrn zu Paland und zu Breitenbenden mit Hof und Gut zu Hottorf mit Lehnsleuten, Gericht und allem Zubehör einschl. dem Hofland: Am 24.07.1456 machen seine Söhne und Enkel Erbteilung. Es teilen die überlebenden Söhne Reynalt, Karselis, Werner, Diderich und Johan; außerdem die Kinder der verstorbenen Söhne Daem, Johan und Emondt. Die Teilung wurde, wie es scheint, in aller Friedfertigkeit und ohne Hinzuziehung von Dedingsluden vorgenommen, nur zwei Freunde, Diederich von Berchenhusen, Vogt zu Boslar, und Herr Arnolt von Rymmelsberch, Pastor zu Linnich, wohnten ihr als Zeugen bei. (Quelle)

1424
1450

Kapelle zu Hottorf urkundlich genannt

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| St. Georg Bruderschaft |

Die Kapelle zu Hottorf  und die Bruderschaft unserer lieben Frau und Hl. Georg wird 1415 auf einer Urkunde im gräflich Mirbachen Archiv genannt (Urkunden #2209 auf Seite 297), in der die Eheleute Winant und Bela zu Gevelsdorf der Kapelle zu Hoytdorp/Hoitdorp eine Erbrente schulden.

Hinweis aus “Die Kunstdenkmäler im Kreis Jülich” :

Urkunde im gräflich Mirbachschen Archiv. — Ann. h. V. N. LV, S. 297 oder teilweise unter diesem Link im Internet veröffentlicht.

Hottorf wird erstmals erwähnt

Logo Hottorf ohne Schrift

| Ortsbezeichnung "Hoitorp" in Urkunde |

Hierbei handelt es sich um Heinrich von Overbach. Denn wie das Landesarchiv NRW bestätigt, ist  „Overbach“ die hochdeutsche Schreibweise von „Overbag“ oder „Overbaig“. So heißt es in dem zugehörigen Regest (in: Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Bd. 5, hg. v. Wilhelm Janssen, Köln/ Bonn 1973, S. 115-116): „Heinrich von Overbach (Overbag)“.

Heinrich von Overbach war Hofmeister des Grafen Wilhelm von Jülich und hat gemäß Urkunde Land in Hottorf besessen (siehe auch:  https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Overbach).

 

Somit wird dokumentiert, das Ritter Heinrich von Overbach Grundstücke in Hottorf in “vollem” Eigentum besitzt (im Gegensatz zu Lehen).

Ein Lehen ist ein Gut, das ein Lehnsherr (z.B. Adliger) einem Lehnsmann (Vasall) zur Nutzung überlässt, meist gegen bestimmte Verpflichtungen.

Der Begriff Mannlehen bezeichnet ursprünglich jedes gegen Kriegsdienst verliehene Lehen. Mit dem Begriff eng verbunden ist der Umstand, dass ein Mannlehen nur an einen wehrfähigen Mann, das heißt im Mannesstamm, vererbt werden kann.

Allode konnten frei vererbt werden (daher allodialfrei), auch an Töchter, während Lehen beim Aussterben einer Familie im Mannesstamm an den Lehnsherrn zurückfielen.

Lehen war sogenanntes nutzbares Eigentum, Allod dagegen war volles Eigentum. Dies kam auch im synonymen zeitgenössischen Begriff für Allod, Erbe und Eigen, zum Ausdruck.

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