Baunöte der Kapelle

In einer Stiftungsurkunde im Pfarrarchiv (im Kriege verbrannt) vom Jahre 1506 wird von Baunöten der Kapelle gesprochen. Ob in diesen Jahren die Kirche vergrößert wurde und daher die Baunöte auftraten, kann nicht gesagt werden.
Der Patron der Kapelle ist Karsilius von Palant, Herr zu Breitenbend. (Anmerkung des Chronisten: Aufgrund des Datums muss es sich um Carsililius IV handeln) Die von Palant bauten die Kirche jedenfalls aus, denn im Jahre 1610 besaßen die Hottorfer Bürger ein wunderschönes Gotteshaus . Es war der damaligen Kunstrichtung (Gotik) angepaßt. Es hatte ein lang gezogenes Kirchenschiff, hohe Fenster und ein großes Kirchenportal. Der Westturm stand praktisch als selbstständiger Baukörper neben dem Kirchenschiff, welches scheinbar nur angelehnt erschien.
Damals wie heute stand die Kirche am Südrand unseres Dorfes, daß Dorf zog sich dann von der Kirche gesehen in nördlicher Richtung.
Quelle: Schiffer
In der Übersicht über den Inhalt der kleine Archive der Rheinprovinz (siehe auch Quellen) findet sich der Text dieser Urkunde:
1506, Nov. 30 (op sent Andreis dach des hilgen apostelen). Rektor Michel van Linnich und die gemeinen Nachbaim von Hotorp geben mit raede jonker Karsillis van Palant herren zo Breidenbeent, gijffter der capellen zo Hotorp, vier Morgen Artland durch buices noeden an der capeilen dem Itaepyen van Marckelbach und seiner Ehefrau zu Erbpacht. Es siegeln die Schöffen des Hauptgerichts Jülich. — Pergament Original. sehr beschädigt. 1 S.
Vollständige Übersetzung mit Erklärungen:
Rektor Michel van Linnich und die allgemeinen Nachbarn von Hottorf übergeben mit Zustimmung des Junker Carsillis von Palant, Herr auf Breidenbend, dem Stifter der Kapelle zu Hotorf, vier Morgen Land im Artland (vermutlich Ackerland) durch „buices noeden“ (vermutlich: „Buchsnoten“ = Grundstücksgrenzen, oder anderes Flurmaß) an der Kapelle.
Empfänger ist Etienne (?) von Merckelbach und seine Ehefrau, und zwar als Erbpacht (erbliches Nutzungsrecht gegen festgelegtes Entgelt oder Dienstleistung).
Die Schöffen des Hauptgerichts Jülich besiegeln die Urkunde.
Die Familie von Palant war ein typisches Beispiel für den niederen Landadel, der seine Stellung durch kluge Heiraten, kirchliche Patronatsrechte und enge Beziehungen zu Territorialfürsten (z. B. dem Herzog von Jülich) sicherte.
Beim genannten Karsilius IV von Palant muss es sich um den Urenkel der Werner II handeln, an den im Jahr 1420 das Patronat der Kapelle übertragen worden ist.
Weitere Details auf der Familienseite.